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4.2 „Offene“ und „verdeckte“ Transportschäden

Traxler1. AuflAugust 2014

Im Rahmen der Haftung für Transportschäden wird zwischen offenen und verdeckten Transportschäden unterschieden. Diese Differenzierung ist entscheidend für die Geltendmachung von Transportschäden, da hier unterschiedliche Fristen vorgegeben sind. Wird die gesetzlich vorgegebene Beanstandungsfrist nicht eingehalten, entfällt der Haftungsanspruch bzw. ist die Beweislage erschwert.

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