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3.5 Merkblatt „Anweisung für den Schadenfall“ (Transportschaden)

Traxler1. AuflAugust 2014

1. Güter sofort auf Schäden untersuchen.

Schon bei Verdacht auf Eintritt eines Schadenereignisses den Empfang auf den Frachtpapieren (Lieferschein, Konnossement, AWB usw.) nur unter Vorbehalt gemäß Ziffer 2 und mit der Beschreibung des vermuteten Schadens quittieren.

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