Die Besonderheit des SVS im Zusammenhang von (verschuldeten) Vermögensschäden wird noch an anderer Stelle dargestellt. Zu verweisen ist insbesondere auf die genannten Beispielfälle unter Pkt. 3.2.3.
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Die Besonderheit des SVS im Zusammenhang von (verschuldeten) Vermögensschäden wird noch an anderer Stelle dargestellt. Zu verweisen ist insbesondere auf die genannten Beispielfälle unter Pkt. 3.2.3.
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