abgeschlossen zwischen
Eigentümergemeinschaft der [Anschrift der zu verwaltenden Liegenschaft]
im Folgenden kurz „Auftraggeber“ genannt, einerseits und
abgeschlossen zwischen
Eigentümergemeinschaft der [Anschrift der zu verwaltenden Liegenschaft]
im Folgenden kurz „Auftraggeber“ genannt, einerseits und