Nachfolgend werden die Kaufverträge nach dem BTVG sowie in Ergänzung zu diesen der Wohnungseigentumsvertrag nach BTVG und Vertragstexte zur treuhänderischen Abwicklung von Bauträgerverträgen behandelt. Der Kaufvertrag nach Ratenplan ist auf Kaufverträge gem § 1 BTVG anzuwenden, wobei Ratenplan B zur Anwendung kommt, wenn der gegenständliche Erwerb der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Erwerbers oder naher Angehöriger dient, wenn dies nicht der Fall ist, muss Ratenplan A herangezogen werden.