Die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer wurde gem. § 11 GrEStG unter ErfNr.: ……………………………... vorgenommen und wird gem. § 13 GrEStG abgeführt. |
abgeschlossen am unten angesetzten Tag zwischen
Die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer wurde gem. § 11 GrEStG unter ErfNr.: ……………………………... vorgenommen und wird gem. § 13 GrEStG abgeführt. |
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