1. Beispiel und Frage:
Das rechnungslegungspflichtige Unternehmen A hat gegenüber der X-AG eine Forderung iHv TEUR 100. Das rechnungslegungspflichtige Unternehmen B hat gegenüber der X-AG ebenfalls eine Forderung iHv TEUR 100. Unternehmen A nimmt im Jahresabschluss des Jahres 2015 eine Einzelwertberichtigung der Forderung iHv TEUR 30 vor, Unternehmen B nicht. Im Jahr 2019 erfolgt bei Unternehmen A eine Betriebsprüfung, im Rahmen derer die Einzelwertberichtigung der Forderung mangels Wertminderung nicht anerkannt wird, weshalb die Einzelwertberichtigung aufgelöst wird.