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R 5 – Auswirkungen einer abgabenrechtlichen Betriebsprüfung auf die GoB-Konformität eines unternehmensrechtlichen Jahresabschlusses (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

 

1. Beispiel und Frage:

Das rechnungslegungspflichtige Unternehmen A hat gegenüber der X-AG eine Forderung iHv TEUR 100. Das rechnungslegungspflichtige Unternehmen B hat gegenüber der X-AG ebenfalls eine Forderung iHv TEUR 100. Unternehmen A nimmt im Jahresabschluss des Jahres 2015 eine Einzelwertberichtigung der Forderung iHv TEUR 30 vor, Unternehmen B nicht. Im Jahr 2019 erfolgt bei Unternehmen A eine Betriebsprüfung, im Rahmen derer die Einzelwertberichtigung der Forderung mangels Wertminderung nicht anerkannt wird, weshalb die Einzelwertberichtigung aufgelöst wird.

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