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P 9 – Ausschüttungssperre infolge einer Umgründung (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

 

1. Beispiel und Frage:

Der Einzelunternehmer A bringt sein Einzelunternehmen innerhalb der neunmonatigen Rückwirkungsfrist des § 202 Abs 2 UGB in die von ihm vorab bar gegründete A-GmbH ein.1

Bilanz des Einzelunternehmers zum Einbringungsstichtag

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