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P 2 – Schlussbilanz und Umwandlungsbilanz – Systematisierung der Unterschiede (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

 

1. Beispiel und Frage:

Die X-GmbH beschließt rückwirkend auf den 30. 6. 2020 die verschmelzende Umwandlung auf ihren Hauptgesellschafter. Für Zwecke der Umwandlung erstellt sie entsprechend § 2 Abs 3 UmwG iVm § 220 Abs 3 AktG die Schlussbilanz. Für steuerliche Zwecke soll sie die keine Anwendungsvoraussetzung für Art II UmgrStG bildende Umwandlungsbilanz entsprechend § 8 Abs 5 UmgrStG erstellen.

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