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M 7 – Übergang des wirtschaftlichen Eigentums und Ermittlung der Anschaffungskosten bei Genussrechten (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

 

1. Beispiel und Frage:

Die A-AG begibt im Jahr 2017 ein Genussrecht. Die B-AG zeichnet dieses Genussrecht und verkauft es zwei Jahre später an die C-AG. Der Kaufvertrag wird im Dezember 2019 abgeschlossen. Der Kaufpreis ist bis spätestens 1. 7. 2020 zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann die B-AG vom Vertrag zurücktreten. Lt Kaufvertrag gehen mit Stichtag des Einlangens des vollständigen Kauf- und Abtretungspreises alle mit dem Genussrecht verbundenen Rechte und Pflichten, Gefahr und Zufall sowie Nutzen und Lasten auf die C-AG über. Dies einschließlich allfälliger Wertsteigerungen und Ansprüche, welche seit Ausgabe des Genussrechts entstanden sein könnten. Eine Gewinn- und Verlustbeteiligung seit Ausgabe des Genussrechts steht alleine der C-AG zu. Bilanzstichtag aller Gesellschaften ist der 31. 12.

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