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M 1 – Rückabwicklung eines Kaufvertrages im der Veräußerung folgenden Wirtschaftsjahr (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

 

1. Beispiel und Frage:

Ein Unternehmer verkauft im Jahr 2018 einen Vermögensgegenstand um TEUR 100, der Buchwert dieses Vermögensgegenstandes betrug TEUR 30. Im Jahr 2019 kommt es zur Rückabwicklung des Geschäfts, da der Gegenstand nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweist und eine Behebung des Mangels nicht möglich ist.

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