1. Beispiel und Frage:
Die X-Bank gewährt einem Kunden ein Darlehen für einen Zeitraum von fünf Jahren mit einem Fixzins von 6 %. Zwei Jahre nach Abschluss des Darlehens kommt es auf Wunsch des Kunden zu einer vorzeitigen Beendigung des Darlehensvertrages und zugleich zu einem Neuabschluss eines Darlehens für einen Zeitraum von drei Jahren und einem Fixzins von 4,5 %. Anlässlich der Beendigung des ersten Darlehensvertrages verlangt die X-Bank als Ausgleich für den wegfallenden Zinsertrag aus der offenen Laufzeit des 6%igen Fixzinsdarlehens eine sog „Vorfälligkeitsentschädigung“ iHv TEUR 3.