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I.v. 13 – Rückstellungsbildung für drohende Bußgelder für Wettbewerbsverstöße (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

1. Beispiel und Frage:

Gegen einen Unternehmer wird von einer Behörde ein Verfahren wegen eines Wettbewerbsverstoßes eingeleitet. Der Unternehmer rechnet im Falle einer Verurteilung mit einem Bußgeld iHv TEUR 100.

Fraglich ist, ob für dieses Bußgeld unternehmens- und steuerrechtlich eine Rückstellung gebildet werden kann.

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