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I.v. 4 – Berücksichtigung vertraglich vereinbarter nachträglicher Leistungen im Zeitpunkt der Erzielung des Umsatzerlöses (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

1. Beispiel und Frage:

Ein Leasingunternehmen vermietet eine Maschine über fünf Jahre um jährlich EUR 1.050. Nach Ablauf der fünf Jahre kann der Mieter die Maschine zum Verkehrswert kaufen, wobei ihm ein Betrag von EUR 250 auf den Kaufpreis angerechnet wird, da die angemessene jährliche Miete lediglich EUR 1.000 beträgt. Sollte der Käufer die Maschine nicht erwerben, so wird ihm der Betrag von EUR 250 erstattet. Die Maschine ist wirtschaftlich dem Leasinggeber zuzurechnen.

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