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I.iv. 3 – Liegenschaftserwerb und umweltschutzbedingte Sanierungsmaßnahmen (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

 

1. Beispiel und Frage:

Ein Unternehmer erwirbt im Jahr 2018 ein unbebautes Grundstück um TEUR 1.000. Lt Kaufvertrag ist eine allfällige Sanierung des Grund und Bodens aufgrund Kontamination (Untersuchungen wurden in Auftrag gegeben, endgültige Ergebnisse liegen allerdings noch nicht vor) vom Verkäufer zu tragen. Die im Jahr 2019 durchgeführten Bodenanalysen ergeben Hinweise auf eine Kontamination, deren (auch gesetzlich geforderte) Beseitigung voraussichtlich Kosten iHv TEUR 2.500 verursacht. Die Umweltschutzbehörde wird von der Verunreinigung informiert, ein Bescheid auf Beseitigung derselben wurde aber 2019 (noch) nicht erlassen. Käufer und Verkäufer vereinbaren 2019, dass der Käufer die Sanierung übernimmt, der Verkäufer die Kosten von TEUR 2.500 trägt und noch 2019 einen Betrag von TEUR 2.500 an den Käufer überweist.

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