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I.iii. 8 – Die bilanzielle Behandlung von Zeitausgleich (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

 

1. Beispiel und Frage:

Das Unternehmen U hat mit seinen Mitarbeitern Gleitzeit vereinbart. Zum Jahresabschlussstichtag besteht bei einigen Mitarbeitern aufgrund von Mehrarbeit ein Zeitausgleichsguthaben, bei anderen Mitarbeitern besteht ein Rückstand hinsichtlich der geleisteten Arbeitszeit.

Fraglich ist die bilanzielle Behandlung dieser Zeitausgleichsdifferenzen.

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