1. Beispiel und Frage:
Ein Unternehmer (Apotheker) schließt zur Förderung seines Geschäftsbetriebes als Vermieter folgenden Mietvertrag mit einem Arzt ab: Anmietung einer Wohnung um EUR 2.000 pro Monat; Weitervermietung um EUR 1.000 pro Monat. Beide Mietverträge werden für zwanzig Jahre abgeschlossen. Eine vorzeitige Kündigung durch den Vermieter ist allerdings insb dann möglich, wenn der Mieter (Arzt) seine Ordination nicht weiter betreibt. Der Unternehmer schließt diesen für ihn ungünstigen Mietvertrag deshalb ab, weil er sich aus der im gleichen Haus wie die Apotheke gelegenen Ordination des Arztes zusätzliche Erträge für seine Apotheke erwartet.