1. Beispiel und Frage:
Die X-GmbH wird als Generalunternehmer von ihrem Kunden wegen mangelhafter Leistungserbringung auf Schadenersatz iHv TEUR 100 geklagt. Die X-GmbH hat die mangelhafte Leistung zusammen mit der als Subunternehmer auftretenden Y-GmbH erbracht. Gemäß dem zwischen den beiden Gesellschaften bestehenden Vertrag sind allfällige Schadenersatzverpflichtungen im Verhältnis 3:1 zwischen der X-GmbH und der Y-GmbH aufzuteilen.