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I.i. 6 – Berücksichtigung von Rückgriffsansprüchen und zukünftigen Erträgen bei der Bewertung von Rückstellungen (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

 

1. Beispiel und Frage:

Die X-GmbH wird als Generalunternehmer von ihrem Kunden wegen mangelhafter Leistungserbringung auf Schadenersatz iHv TEUR 100 geklagt. Die X-GmbH hat die mangelhafte Leistung zusammen mit der als Subunternehmer auftretenden Y-GmbH erbracht. Gemäß dem zwischen den beiden Gesellschaften bestehenden Vertrag sind allfällige Schadenersatzverpflichtungen im Verhältnis 3:1 zwischen der X-GmbH und der Y-GmbH aufzuteilen.

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