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H 3 – Die Behandlung von Großmutterzuschüssen im Unternehmens- und Steuerrecht (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

1. Beispiel und Frage:

Die G-GmbH ist 100%iger Gesellschafter der M-GmbH, die wiederum 100%iger Gesellschafter der E-GmbH ist. Ende 2019 gewährte die G-GmbH der E-GmbH einen nicht rückzahlbaren Zuschuss iHv TEUR 1.000, der unmittelbar von der G-GmbH auf das Geschäftskonto der E-GmbH überwiesen wird. Ende 2021 beschließt der Geschäftsführer der E-GmbH die Rückzahlung des gewährten Zuschusses.

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