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G 8 – Gesellschaftsrechtlich motivierter Forderungsverzicht in UGB, EStG und KStG (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

 

1. Beispiel und Frage:

A ist Gesellschafter der A-GmbH. A hat gegenüber der A-GmbH eine Forderung iHv 100, die allerdings heute nur noch 70 wert ist. Die A-GmbH bilanziert entsprechend eine Verbindlichkeit von 100.

A erklärt, seine Forderung erst nach Befriedigung anderer Gläubiger geltend zu machen.

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