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G 5 – Die bilanzielle Behandlung der Forfaitierung von Leasingraten (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

 

1. Beispiel und Frage:

Eine Leasinggesellschaft vermietet einem Unternehmen ab 1. 1. 2019 über einen (unkündbaren) Zeitraum von drei Jahren eine Maschine, wofür sie jährlich im Nachhinein TEUR 1.000 erhält. Zur Finanzierung dieses Leasingvertrages tritt sie ihre Leasingforderung unmittelbar nach Vertragsabschluss an eine Bank ab, die für die Leasingraten von insgesamt TEUR 3.000 unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 7 % einen Betrag von TEUR 2.624 bezahlt. Die Leasinggesellschaft haftet der Bank gegenüber nicht für die Einbringlichkeit der Forderung, sondern nur für den rechtlichen Bestand der Forderung.

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