1. Beispiel und Frage:
Ein Bauunternehmer errichtet auf dem Grundstück des Auftraggebers ein Gebäude. Als Preis für die Gebäudeerrichtung wird ein Betrag von TEUR 1.000 vereinbart. Am Bilanzstichtag sind beim Bauunternehmer Herstellungskosten von TEUR 600 angefallen. Die noch zu erwartenden Herstellungskosten betragen nochmals TEUR 600.