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E 11 – Die bilanzielle Behandlung der Veräußerung sowie des Erwerbs von Bezugsrechten auf Aktien (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

 

1. Beispiel und Frage:

Die X-AG beschließt eine Kapitalerhöhung. Die (rechnungslegungspflichtigen) Alt-Aktionäre können ihr Bezugsrecht ausüben. Aktionär A übt sein Bezugsrecht aus, Aktionär B veräußert sein Bezugsrecht an A, sodass dieser entsprechend mehr neue Aktien erwirbt.

Die Bezugsrechtsbedingungen sind wie folgt ausgestaltet:

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