1. Beispiel und Frage:
Die X-AG beschließt eine Kapitalerhöhung. Die (rechnungslegungspflichtigen) Alt-Aktionäre können ihr Bezugsrecht ausüben. Aktionär A übt sein Bezugsrecht aus, Aktionär B veräußert sein Bezugsrecht an A, sodass dieser entsprechend mehr neue Aktien erwirbt.
Die Bezugsrechtsbedingungen sind wie folgt ausgestaltet: