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10. Pflichtangaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen (IAS 24)

Grünberger22. AuflOktober 2024

IAS 24 verlangt bestimmte Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen (related parties) im Jahresabschluss. IAS 24.9 versteht darunter einerseits natürliche Personen samt deren nahen Angehörigen (einschließlich Lebensgefährten),

die das Unternehmen unmittelbar oder mittelbar alleine oder gemeinsam mit anderen Personen oder Unternehmen kontrollieren;

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