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8. Fehlerberichtigung, Methodenänderungen und Ermessen (IAS 8)

Grünberger22. AuflOktober 2024

Bilanzierungsfehler und freiwillige Änderungen von Bilanzierungsmethoden sowie dazugehörigen Anhangangaben werden in IAS 8 geregelt.

Unternehmen haben alle (in der EU übernommenen) verbindlichen Standards anzuwenden; dadurch wird annahmegemäß ein getreues Bild der Vermögens,- Finanz- und Ertragslage und der Cashflows vermittelt (IAS 8.6A). Anhangangaben können eine fehlerhafte Bilanzierungsmethode nicht heilen (.6D).

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