vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2. Kurzfristige Leistungen

Grünberger22. AuflOktober 2024

IAS 19 regelt unter anderem kurzfristig fällige Leistungen. Kurzfristig fällige Leistungen umfassen Löhne, Gehälter (insbesondere Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und Sozialabgaben sowie die folgenden Ansprüche, die gänzlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag fällig werden: bezahlte Abwesenheiten (bezahlter Jahresurlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall), Erfolgsprämien und Gewinnbeteiligungen sowie Sachbezüge wie medizinische Versorgung, Unterkunft, Dienstwagen oder vergünstigte Leistungen (IAS 19.5 f.), auch wenn diese den Angehörigen zukommen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!