IAS 19 regelt unter anderem kurzfristig fällige Leistungen. Kurzfristig fällige Leistungen umfassen Löhne, Gehälter (insbesondere Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und Sozialabgaben sowie die folgenden Ansprüche, die gänzlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag fällig werden: bezahlte Abwesenheiten (bezahlter Jahresurlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall), Erfolgsprämien und Gewinnbeteiligungen sowie Sachbezüge wie medizinische Versorgung, Unterkunft, Dienstwagen oder vergünstigte Leistungen (IAS 19.5 f.), auch wenn diese den Angehörigen zukommen.