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2. Umfang der Wertminderung

Grünberger22. AuflOktober 2024

Nach IAS 36.59 liegt eine Wertminderung dann vor, wenn der erzielbare Betrag (recoverable amount) unter den Buchwert gefallen ist; in diesem Fall (und nur in diesem Fall) kommt es zu einer außerplanmäßigen Abschreibung.

Als erzielbarer Betrag gilt entweder (IAS 36.6):

der Fair Value abzüglich Veräußerungskosten (fair value less cost to sell) oder

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