Die internationale Rechnungslegung ist im Vormarsch. Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen müssen seit 2005 nach den International Financial Reporting Standards erstellt werden – in besonderen Ausnahmefällen erst seit 2007. Im Einzelabschluss und für die Steuerbemessung sind die IFRS in Deutschland und Österreich bisher nicht maßgeblich, allerdings können IFRS-Einzelabschlüsse zusätzlich aufgestellt werden. Kapitalmarktorientierte Konzerne müssen daher zusätzlich zum IFRS-Konzernabschluss auch Einzelabschlüsse nach nationalem Recht erstellen.