Zur Absicherung der persönlichen Haftung von Geschäftsleitungsorganen kommen verschiedene Arten von Deckungskonzepten in Betracht:
Jeder GmbH-Geschäftsführer schließt für sich zur Deckung seines eigenen Haftpflichtrisikos eine persönliche D&O-Versicherung ab.Abschluss einer Gruppenhaftpflichtversicherung durch die Gesellschaft für sämtliche ihrer Organmitglieder und zweckmäßigerweise ihre leitenden Angestellten („Firmenpolizze“) oder für die Organmitglieder und leitenden Angestellten des Konzerns (D&O-Versicherung im eigentlichen Sinn)