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6. Umkehr der Beweislast

Fritz1. AuflMai 2020

Die Umkehr der Beweislast zulasten eines Geschäftsführers stützt sich darauf, dass

er ausreichenden Einblick in die Geschäfte der von ihm vertretenen GmbH hat, welcher ihm die Beweisführung ermöglicht; undihn auch die gleichen Wahrheits- und Offenlegungspflichten (wie die GmbH als von ihm vertretenen Abgabenpflichtigen) treffen; und

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