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13. Aufklärungs- und Informationspflichten

Fritz1. AuflMai 2020

Bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals oder Erreichen der URG-Schwellenwerte (§ 36 Abs 2)

Aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder ausdrücklicher Weisung

Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung

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