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7. Rechnungswesen

Fritz1. AuflMai 2020

Überblick über die wichtigsten Bestimmungen

Die Eintragungen in die Bücher müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden (§ 190 Abs 3 UGB).

Aufstellung des Jahresabschlusses in den ersten fünf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres (§ 222 Abs 1 UGB)

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