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3. Wem gegenüber besteht die Haftung?

Fritz1. AuflMai 2020

Das Vertragsverhältnis des Geschäftsführers besteht nur mit der Gesellschaft.

Nach § 25 Abs 2 haftet der Geschäftsführer nur für eigenes schuldhaftes Verhalten und grundsätzlich nur der Gesellschaft gegenüber (Innenhaftung).

Stellvertretend hierzu OGH 8 Ob 62/16z

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