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9. Die Haftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers

Fritz1. AuflMai 2020

9.1. Allgemeiner Überblick

i. Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit

Der gewerberechtliche Geschäftsführer haftet für die Verletzung von Verwaltungsvorschriften iZm dem von der Gesellschaft ausgeübten Gewerbe.

Besondere Haftungsgefahren bestehen bei Verstößen gegen das Betriebsanlagenrecht.

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