i. Einbettung in die gesellschaftliche Organisationsstruktur
Die folgende Grafik1 verdeutlicht die wesentlichen Unterschiede im Hinblick auf die beiden Arten von „Geschäftsführern“:
Die Gesellschafter bestellen den (gesellschaftsrechtlichen) Geschäftsführer als gesetzliches Vertretungsorgan der Gesellschaft.