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5. Pflicht zur „entsprechenden Betätigung“

Fritz1. AuflMai 2020

Informationspflicht über Betriebsvorgänge innerhalb der Gesellschaft

Entscheidungsbefugnis in jenen Angelegenheiten, welche die Gewerbeausübung betreffen

Anordnungsberechtigung gegenüber sämtlichen Dienstnehmern

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