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10. Firmenbuchanmeldungen

Fritz1. AuflMai 2020

i. Grundsatz

Die Geschäftsführer sind in vertretungsberechtigter Anzahl für die Erstattung sämtlicher Firmenbucheingaben verpflichtet.

ii. Veränderungen im Stande der Gesellschafter (§ 26 Abs 1)

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