Die GmbH ist eine juristische Person mit Rechten und Pflichten als Außengesellschaft.
Sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte (auch an Grundstücken) erwerben. Eine GmbH ist rechts-, partei- und insolvenzfähig; vor Gericht ist die Gesellschaft aktiv und passiv prozessfähig (§ 61 Abs 1). In das Gesellschaftsvermögen kann nur mit einem gegen die Gesellschaft gerichteten Titel vollstreckt werden.