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1. Der Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter

Fritz1. AuflMai 2020

Die GmbH ist eine juristische Person mit Rechten und Pflichten als Außengesellschaft.

Sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte (auch an Grundstücken) erwerben. Eine GmbH ist rechts-, partei- und insolvenzfähig; vor Gericht ist die Gesellschaft aktiv und passiv prozessfähig (§ 61 Abs 1). In das Gesellschaftsvermögen kann nur mit einem gegen die Gesellschaft gerichteten Titel vollstreckt werden.

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