Klassische PR-Instrumente haben selbstverständlich auch im Bereich der Litigation-Communications ihre Berechtigung. Obwohl Pressekonferenzen, großflächig gestreute Pressemitteilungen oder Gastbeiträge in Zeitungen oftmals keinen wirklich durchschlagenden Erfolg zeitigen. Sie können maximal Teil eines großen Ganzen sein, da sie lange nicht zu dem Ergebnis führen, wie etwa gezielt platzierte Informationen bei jenen Dialoggruppen, die den Fortgang der juristischen Auseinandersetzung beeinflussen sollen.