In den letzten Jahren hat sich – nicht nur bei Juristen – das Verständnis durchgesetzt, dass juristische Auseinandersetzungen entsprechend kommunikativ begleitet werden sollten. Noch im Jahr 2009 schrieben R. Binz und F. Gullotti im Buch „Zwei für alle Fälle“: „Die Meinung ist weit verbreitet, dass es Rechtskommunikation nicht brauche – oder, wenn doch, dann kümmere sich der Rechtsanwalt gleich selbst darum.“5 Diese Sichtweise hat sich in den zurückliegenden Jahren massiv geändert. Juristen und Kommunikationsexperten begreifen sich immer stärker als gleichberechtigte Partner, die im Sinne ihrer Klienten agieren. Die sind nämlich – je nach medial-öffentlichem Interesse an der Causa – mehr oder weniger massiver Berichterstattung und Meinungsbildung ausgesetzt. Mit allen, manchmal dramatischen, Folgen für ihr Ansehen und/oder das Ansehen ihres Unternehmens. Bei jeglicher juristischer bzw gerichtlicher Auseinandersetzung geht es letztlich darum, im Gerichtssaal der Öffentlichkeit zu bestehen – und zu gewinnen. Seite 212