Im Falle eines Verstoßes eines Arbeitnehmers gegen Geheimhaltungspflichten stehen dem Arbeitgeber – bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen – die folgenden rechtlichen Instrumente zur Verfügung:
Geltendmachung von UnterlassungsansprüchenGeltendmachung von Schadenersatzansprüchen