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3.3. Umgang mit Schwachstellen

Böck1. AuflMai 2019

3.3.1. Kontrolle des Handels mit Schwachstellen

Während der Handel mit herkömmlichen Waffen stark reglementiert ist, ist das auf Computerebene aktuell nicht der Fall, sodass der Handel mit Schwachstellen und Software, um diese auszunutzen, floriert. Das gilt nicht nur im kleinen Maßstab, sondern auch auf Staatenebene. Sogenannte „Staatstrojaner“ werden angeschafft, um den Vorteil von Angreifern zu egalisieren. Diese enthalten oftmals bislang nicht veröffentlichte Schwachstellen. Da die Angriffssoftware nur bis zur Schließung der ausgenutzten Schwachstellen funktioniert, besteht Bedarf zur laufenden Neuentdeckung von Schwachstellen. Diese werden von den Herstellern oft von externen Forschern zugekauft.

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