(Brüssel-Ia-VO) ist eine europäische Verordnung betreffend gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilrechtssachen. (Siehe dazu auch Garber/Neumayr, EuGVVO neu – Die wichtigsten Änderungen im Seite 106Bereich der Zuständigkeit, der Rechtshängigkeit sowie des einstweiligen Rechtsschutzes, Zak 2015/45.)