Kampffreiheit
Auch wenn in Österreich grundsätzlich von Arbeitskampffreiheit auszugehen ist, darf daraus nicht geschlossen werden, dass keinerlei rechtliche Schranken bestehen. Zum einen kann der Arbeitskampf vom Standpunkt einer sittenwidrigen Schädigung gem § 1295 Abs 2 ABGB bzw durch das Überschreiten der historisch geduldeten Grenzen koalitionsmäßiger Abreden rechtswidrig sein, zum anderen bestehen in einer Reihe von Fällen konkrete Arbeitskampfverbote18.