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10.11. Behindertenvertretung

Löschnigg14. AuflJuli 2024

Behindertenvertrauensperson

Organisationsrecht

10/340
Sind in einem Betrieb dauernd mindestens fünf begünstigte Behinderte (zum Begriff vgl 4.3.2.3.5) beschäftigt, so sind von diesen – tunlichst gemeinsam mit der Betriebsratswahl – Behindertenvertrauenspersonen und deren Stellvertreter zu wählen201201Allg vgl Petrovic, Sondervertretungen und ihre Mitwirkungsmöglichkeiten, in Tomandl (Hrsg), Offene Fragen des Betriebsverfassungsrechts (1989), 104.. Gehören

Seite 957

sowohl der Arbeitergruppe als auch der Angestelltengruppe mehr als fünf begünstigte Behinderte an, so sind von jeder Gruppe eine Behindertenvertrauensperson und ein (oder mehrere) Stellvertreter zu wählen (vgl im Einzelnen § 22a Abs 1 und 2 BEinstG).

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