9.1.1. Rechtsgrundlagen
Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitskräfteüberlassung
Europarechtliche Basis für die arbeitsrechtliche Problematik der Arbeitskräfteüberlassung bildet die Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit1. Das Ziel der Richtlinie besteht nicht nur – wie man meinen könnte – ausschließlich im Schutz der überlassenen Arbeitskräfte, sondern auch in der Festlegung von Rahmenbedingungen für die Leiharbeit, um wirksam zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Entwicklung flexibler Arbeitsformen beizutragen (Art 2 der RL). Im Vordergrund steht aber zweifellos der Schutz der Leiharbeitnehmer in allen Belangen des Arbeitsprozesses, insb die Gleichbehandlung dieser Arbeitnehmergruppe (s 9.1.4 u 9.1.5).