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9.1. Arbeitskräfteüberlassung

Löschnigg14. AuflJuli 2024

9.1.1. Rechtsgrundlagen

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitskräfteüberlassung

9/001
Europarechtliche Basis für die arbeitsrechtliche Problematik der Arbeitskräfteüberlassung bildet die Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit11RL v 19. 11. 2008, ABl L 2008/327; vgl Grünanger, Die Auswirkungen der Leiharbeitsrichtlinie auf das AÜG, ecolex 2009, 424; Klumpp, Die neue Leiharbeitsrichtlinie, GPR 2009, 89; Fischl/Standeker, Europarechtlicher Durchbruch bei der Leiharbeitsrichtlinie steht bevor!, ASoK 2008, 335.. Das Ziel der Richtlinie besteht nicht nur – wie man meinen könnte – ausschließlich im Schutz der überlassenen Arbeitskräfte, sondern auch in der Festlegung von Rahmenbedingungen für die Leiharbeit, um wirksam zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Entwicklung flexibler Arbeitsformen beizutragen (Art 2 der RL). Im Vordergrund steht aber zweifellos der Schutz der Leiharbeitnehmer in allen Belangen des Arbeitsprozesses, insb die Gleichbehandlung dieser Arbeitnehmergruppe (s 9.1.4 u 9.1.5).

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