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7.3. Verwendungsschutz

Löschnigg14. AuflJuli 2024

Arbeitnehmerschutz

Verwendungsschutz

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Der Verwendungsschutz umfasst Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes, die darauf abzielen, bei der Verwendung besonders schutzwürdiger Personengruppen für deren besondere Anliegen Vorsorge zu treffen. Konkret geht es um den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit des Arbeitnehmers bzw darum, dass Arbeitnehmer ihren familienrechtlichen Pflichten nachkommen können. Schutzbestimmungen in diesem Sinn existieren für Kinder und Jugendliche, Frauen, (werdende) Mütter und Väter.

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