Das mit Walter Schwarz herausgegebene „Arbeitsrecht“ sollte seit der 1. Auflage im Jahr 1982 eine Gesamtdarstellung des Arbeitsrechts bieten, ohne die klassische Trennung in Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht zu übernehmen. Dieses System hat sich bewährt und wird weitergeführt. Mit dem EU-Beitritt Österreichs wurden sukzessive die europarechtlichen Vorgaben und die Spruchpraxis des EuGH in das Lehrbuch integriert, sodass die teils starke Verschränkung mit dem EU-Recht augenscheinlich wird. Augenscheinlich wird damit aber auch eine verstärkte Kasuistik und Normierung systemfremder Begriffe und Institutionen, die aus einer unangepassten Übernahme von EU-Recht in das österreichische Arbeitsrecht resultieren.