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II. „Grundausstattung“ für jedes Unternehmen (Schwarzer)

Schwarzer2. AuflJuli 2016

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Die D&O-Versicherung (auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung genannt) wird üblicherweise vom Unternehmen – sei es eine Kapitalgesellschaft, eine Gebietskörperschaft, eine Stiftung, ein Verein, eine Institution oder eine andere Organisation33Der Einfachheit halber werden in diesem Beitrag alle genannten Organisationen als Unternehmen, Gesellschaft oder Versicherungsnehmer bezeichnet. – als Versicherungsnehmer auf eigene Kosten für die Organe (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte, Stiftungsvorstände)44Der in diesem Beitrag verwendete Begriff Vorstand steht stellvertretend auch für Geschäftsführer, Stiftungsvorstände und andere Geschäftsleiter und der in diesem Beitrag verwendete Begriff Aufsichtsrat steht stellvertretend auch für Beiräte und andere Aufsichtsorgane. und lei

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tenden Angestellten55Da leitende Angestellte dem Dienstnehmerhaftpflichtprivileg und damit einer eingeschränkten Haftung unterliegen, werden sie nur selten haftungsmäßig in Anspruch genommen. Dieser Beitrag geht daher auf sie nicht weiter ein. als versicherte Personen abgeschlossen. Es handelt sich hier also um eine Versicherung für fremde Rechnung.

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