Die D&O-Versicherung (auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung genannt) wird üblicherweise vom Unternehmen – sei es eine Kapitalgesellschaft, eine Gebietskörperschaft, eine Stiftung, ein Verein, eine Institution oder eine andere Organisation3 – als Versicherungsnehmer auf eigene Kosten für die Organe (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte, Stiftungsvorstände)4 und leitenden Angestellten5 als versicherte Personen abgeschlossen. Es handelt sich hier also um eine Versicherung für fremde Rechnung.
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