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VII. Ausgewählte Delikte, die zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen können (Kert/Komenda)

Kert/Komenda2. AuflJuli 2016

A. Betrug

1. Allgemeine Ausführungen

Aufsichtsrat

Betrug

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Der Betrug (§ 146 StGB) gilt als zentrales wirtschaftsstrafrechtliches Delikt. Nach dieser Bestimmung macht sich strafbar, wer mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt. Der objektive Tatbestand des Betrugs verlangt somit eine Täuschungshandlung, die beim Getäuschten einen themenglei

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chen Irrtum hervorruft. Dieser Irrtum veranlasst den Getäuschten wiederum zu einer Vermögensverfügung, durch die sein Vermögen oder das Vermögen eines Dritten geschädigt wird. Zwischen den objektiven Tatbestandselementen muss ein Kausalzusammenhang bestehen.3434 Kert in SbgK § 146 Rz 37 und 288 ff; Kirchbacher in WK2 StGB § 146 Rz 55. Mit Eintritt des Vermögensschadens ist das Delikt vollendet.

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